Wir danken dem Landratsamt Karlsruhe für die Zurverfügungstellung eines Banners für unsere Veranstaltungen! Der Firma BGK-Marketing in Hambrücken danken wir für die professionelle Herstellung.
Einsatzfotos folgen ;-)
Zu einem „jugendschützenden“ Verein gehört mehr als lediglich die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Die Verantwortlichen der Jugendarbeit nehmen ihre Vorbildfunktion wahr und verzichten im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen auf Alkohol und Nikotin.
Folgende Kriterien für die Vergabe eines Gütesiegels im Sinne der Aktion
„Verein aktiv im Jugendschutz“ sind:
Jugendbetreuerinnen- und betreuer werden durch den Kreisjugendring e.V. Landkreis Karlsruhe - oder einer vergleichbaren Veranstaltung eines öffentlichen Trägers - informiert und geschult.
Das Jugendschutzgesetz ist in den Vereinsräumen in verständlicher Form und gut sichtbar anzubringen.
Bei öffentlichen Veranstaltungen des Vereins wird die Aktion „7 aus 14“ angewandt. Insbesondere wird ein eigener Jugendbeauftragter benannt.
Maßnahmen zur Trinkanimation unterbleiben grundsätzlich bei Jugendlichen im gesamten Vereinsleben.
Bei allen Vereinsfesten - internen Feiern, Turnieren, Freizeiten, Grillfesten, Ferienaktionen, geselligen Beisammensein etc. - wird das Jugendschutzgesetz eingehalten.
Bei reinen Kinder- und Jugendveranstaltungen wird kein Alkohol ausgeschenkt.
Denn:
Quelle und weitere Infos für Interessierte: Lebenpur - Landkreis Karlsruhe